Der „European Way Of Life“ ist viel wert

Gestern hatten wir bis zum späten Abend in unser Sitzung unserer Fraktion der Europäischen Volkspartei eine Aussprache mit der gewählten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und allen für die neue Kommission nominierten, die der Europäischen Volkspartei nahe stehen.

In vielen Wortmeldungen ist klar zum Ausdruck gekommen, dass jenes Ressort in der neuen Kommission, das den Titel „Protecting Our European Way Of Life“ trägt, sehr gut zusammenfasst, worum es uns geht. Letztlich wurde auch ich gewählt für meine Überzeugung, dass Europa mehr Freiheit nach innen und mehr Stärke nach außen braucht, und für die Vertretung der Österreicher/innen.

Und wofür brauchen wir die Stärke? Um unser europäisches Verständnis von Menschenwürde und Freiheitsrechten, von Freiheit und Frieden, von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu erhalten; und um unseren Beitrag für Menschen in anderen Teilen der Welt, deren Würde nicht respektiert wird, einzutreten.

Und wofür brauchen wir Freiheit? Um jene Chancen zu nützen, die uns Generationen vor uns eröffnet haben, die durch Bildung und Arbeit für kommende Generationen realisiert werden können, um jedem Menschen Entfaltung nach den individuellen Talenten und ein Leben in Würde zu ermöglichen.

Es ist schön, dass die zukünftige Kommissionspräsidentin klar gemacht hat, dass der „European Way Of Life“ sich in den Artikeln 2 und 3 des Lissabon-Vertrages gut ausdrückt. Ähnliches hat erfreulicherweise in der Vorwoche eine sozialdemokratische Europa-Abgeordnete gesagt. Immer gilt es, an der breiten, tragfähigen politischen Mitte zu arbeiten.

Hier findet sich der Text von Artikel 2 und Artikel 3 des Lissabon-Vertrags:

Artikel 2

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.


Artikel 3

(1)

Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.

(2)

Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität – der freie Personenverkehr gewährleistet ist.

(3)

Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.

Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.

Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.

Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.

(4)

Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.

(5)

In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen und trägt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.

(6)

Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen übertragen sind.

18. September 2019 Blog

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