Europäische Geschichte und Gegenwart: Hintergründe zum Westbalkan

Zum Auftakt der Plenarwoche haben wir das neue Procedere für Beitrittsverhandlungen und neue Mitgliedschaften behandelt.

Hier der Hintergrund:

  • Die sechs Staaten des Westbalkan sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.
  • Dort herrschte bis Mitte der 1990er Jahre ein furchtbarer Krieg, auch Kriegsverbrechen wurden begangen – deshalb wurde dieser Teil Europas von einer eher besseren Lage als die früheren „Warschauer Pakt“ Staaten in eine wesentlich schlechtere Lage versetzt.
  • Deshalb konnte der Prozess der EU-Integration nach der Wende 1989, ohne die auch Österreichs Beitritt nicht möglich gewesen wäre, nicht im selben Tempo erfolgen wie für die Staaten des ehemaligen „Ostblocks“.
  • Mittlerweile sind mehr als 30 Jahre seit der Wende vergangen, die betroffenen Staaten hatten manchmal bessere und manchmal schlechtere politische Vertreterinnen und Vertreter, wie alle Staaten.
  • Aber in Summe sind viele Reformen gelungen, deshalb verhandeln wir mit Serbien und Montenegro bereits den Beitritt; Albanien und Nordmazedonien haben die Kriterien für die Verhandlungen erfüllt; der Kosovo hat die Kriterien für visafreies Reisen erfüllt, trotzdem versagt eine kleine Minderheit der mitgliedsstaatlichen Regierungen den Kosovarinnen und Kosovaren die Einlösung des Versprechens, wie alle anderen Menschen der Region – und wie etwa Menschen aus Georgien und aus der Ukraine, die viel größer sind – visafrei reisen zu dürfen.
  • Kein Staat darf zurückgelassen werden – das betrifft besonders Bosnien und Herzegowina, wo die Reformen nur schleppend stattfinden.
  • Die rund 20 Millionen Menschen des Westbalkan definieren sich ganz klar als Europäerinnen und Europäer, sie leben den „European Way Of Life“, damit leisten sie schon heute einen wertvollen Beitrag zu unserer europäischen Gemeinschaft der Werte – es geht um Werte wie Menschenwürde und Freiheitsrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
  • Es war wieder eine kleine Minderheit der mitgliedsstaatlichen Regierungen, die Albanien und Nordmazedonien den versprochenen Start der Beitrittsverhandlungen versagt hat – und zwar im Herbst des Vorjahres. Das war sehr enttäuschend für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aller sechs Staaten, ein fatales Signal.
  • Die EU-Kommission hat das Procedere für Beitrittsverhandlungen reformiert, um den betroffenen Regierungen eine gesichtswahrende Möglichkeit zu geben, zur Einhaltung von Versprechen zurückzukehren. Genau dieses Procedere haben wir heute behandelt.
  • So muss und wird die EU es schaffen, ihre Versprechen endlich einzulösen; und die betroffenen Staaten werden dazu angehalten, die Reformen fortzusetzen.
  • Was mir am wichtigsten erscheint, sind diese drei Punkte:
    • mehr gegenseitige Unterstützung der sechs Staaten,
    • mehr Korruptionsbekämpfung in allen sechs Staaten,
    • ein kräftiges neues Durchstarten für Bosnien und Herzegowina,
    • die erfolgreiche Finalisierung des Kosovo-Serbien-Dialogs mit einer Anerkennung des Kosovo durch Serbien und der Aufhebung der Zölle im Kosovo auf Waren und Dienstleistungen aus Serbien.

10. Februar 2020 Blog

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