ÖVP-Mandl für Ausweitung des EU-Haftbefehls: „Verbrecher dürfen sich nirgendwo sicher fühlen“

Brüssel (OTS), 19. Jänner 2021 – „Seit mehr als 16 Jahren hat sich der Europäische Haftbefehl als anerkanntes und wirksames Instrument für die Polizei- und Justizbehörden erwiesen. Es hat die Zusammenarbeit maßgeblich vereinfacht. Der Europäische Haftbefehl muss konsequent weiterentwickelt werden, um den Anforderungen in der Verbrechensbekämpfung gerecht zu werden. Kriminalität ist grenzüberschreitend und gleitet vor allem in Zeiten der Pandemie immer mehr in den digitalen Bereich ab. Zudem muss die effektive Polizei- und Justizzusammenarbeit mit europäischen Staaten außerhalb der EU gewährleistet werden – vor allem mit Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit“, sagt Lukas Mandl, Außenpolitik- und Sicherheitssprecher der ÖVP im Europaparlament, anlässlich der Plenarabstimmung über eine Bestandsaufnahme und Verbesserungsvorschläge zum Europäischen Haftbefehl morgen, Mittwoch.

Der Europäische Haftbefehl gilt EU-weit für 32 Deliktgruppen, vor allem schwere Verbrechen wie Mord, Terrorismus, Entführungen und Organhandel aber auch zum Beispiel Geldwäsche. In diesen Bereichen werden die Urteile der Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt. „Diese Liste sollten wir ausweiten, um die Polizei- und Justizzusammenarbeit in der EU weiter zu stärken. Zusätzlich zu den bestehenden 32 Verbrechen, zu denen auch die Internet-Kriminalität gehört, wollen wir künftig den Fokus auch auf Hassverbrechen oder Straftaten gegen die öffentliche Ordnung legen. Und die Richtlinie muss endlich in allen EU-Staaten restlos umgesetzt werden“, sagt Mandl.

„Damit der Europäische Haftbefehl funktioniert, ist gegenseitiges Vertrauen der Mitgliedsstaaten grundlegend. Daher müssen wir auch dafür sorgen, dass die Rechtsstaatlichkeit durchgängig besser gelebt wird“, sagt Mandl. „Denn organisierte und schwere Kriminalität macht nicht an EU-Grenzen halt. Das Verbrechen ist grenzüberschreitend. Damit Bürgerinnen und Bürger sicher sein können, dürfen sich Verbrecher nirgendwo sicher fühlen. Darum benötigt die Polizei volle Handhabe zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung auch über die EU-Grenzen hinaus, selbstverständlich stets auf Antrag der Gerichte. Polizistinnen und Polizisten leisten täglich viel in der Kriminalitätsbekämpfung, ermitteln unermüdlich und begeben sich für das Gemeinwohl in Gefahr. Es ist unsere politische Verpflichtung, unnötige bürokratische Hürden in der Verbrechensbekämpfung abzubauen.“

„Es gilt, dem globalen Verbrechen das Handwerk zu legen. Ich begrüße es daher sehr, dass wir nicht nur zwischen den Mitgliedsstaaten das Vorgehen stetig verbessern, sondern auch europa- und weltweit“, schließt Mandl. Seit der effektiven Einführung des Europäischen Haftbefehls 2004 wurden mehr als 56.0000 Verdächtige EU-intern ausgeliefert.

19. Jänner 2021 Presseartikel Brexit, EU-Haftbefehl, Kriminalitätsbekämpfung, Mitgliedstaaten, Polizei- und Justizbehörden, Sicherheitspolitik, unnötige bürokratische Hürden, Verbrechensbekämpfung

Teilen:
Zurück nach oben