G wie Grundrechte und Kampf gegen Antisemitismus

Als operative Arme der Aktivitäten der Europäischen Union dienen teils auch so genannte „EU-Agenturen“. Bei diesen Einrichtungen ist stets darauf zu achten, dass nicht Strukturen, die einmal aus einem guten Grund geschaffen wurden, bestehen bleiben – um teures Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – wenn sie gar nicht mehr notwendig sind.

Eine Agentur, die zweifellos ihre Existenzberechtigung hat – und zwar vermutlich zeitlos! – ist die EU-Grundrechtsagentur (Fundamental Rights Agency), mit Sitz in unserer Bundeshauptstadt Wien. Warum ist ihre Bedeutung zeitlos? Weil Grundrechte auf der Basis von Werten wie jener der Menschenwürde und der Freiheitsrechte zeitlos sind, für jeden Menschen Gültigkeit haben, auch unabhängig von seinem Geburts- oder Aufenthaltsort auf unserer Welt.

Nun wird das Mandat der Grundrechtsagentur – also die genaue Aufgabenstellung, die diese Agentur von den demokratisch legitimierten Instanzen der EU bekommt – regulär einer Erneuerung unterzogen. Das geschieht wie alle regulativen Prozesse der EU auf der Basis eines Vorschlags der EU-Kommission zwischen dem Europäischen Rat (wo die mitgliedsstaatlichen Regierungen vertreten sind) und dem Europa-Parlament (wo wir die Bürgerinnen und Bürger vertreten).

Ich zeichne in diesem Prozess für das Europa-Parlament hauptverantwortlich, als so genannter „Berichterstatter“. Ich verhandle mit den „Schattenberichterstattern“ der anderen Fraktionen die Position des Europa-Parlaments, die dann schließlich zuerst im Innenausschuss und dann im Plenum verabschiedet wird. Das wird vermutlich im ersten Quartal 2021 der Fall sein. Zwischen dem Zustandekommen der Parlamentsposition ist dann zwischen Rat und Kommission zu verhandeln.

In dieser aktuellen parlamentarischen Aufgabe bleibe ich meinen Grundsätzen und meinen Arbeitsschwerpunkten treu: Zu meinen Grundsätzen gehört ja der Einsatz für ein Europa mit mehr Stärke nach außen. Zu meinen Arbeitsschwerpunkten gehört der beherzte und entschiedene Kampf gegen Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen.

Nun ist es so, dass die EU-Grundrechtsagentur – wie sehr viele EU-Einrichtungen – ihren Fokus in weit überwiegendem Maß nach innen gerichtet hat. Die rein strukturelle Orientierung von EU-Institutionen nach innen ist einer der Gründe dafür, dass wir oft nach innen zu viel Bürokratismus und nach außen zu wenig Stärke haben.

Nun ist festzuhalten, dass gerade wenn es um Rechtsstaatlichkeit geht die Orientierung der Grundrechtsagentur nach innen absolut gut und richtig ist. Rechtstaatlichkeit – das in Europa Recht gilt und gesprochen wird – gehört zu den großen Versprechen der Europäischen Union. Ich habe ich auch unlängst im ORF dazu geäußert:

https://www.facebook.com/lukasmandl.eu/videos/1775056515997159/

Allerdings gilt dieses EU-Versprechen nicht nur nach innen, sondern auch nach außen. Es gilt für Europas Rolle auf der Welt, für Europas Beitrag zu Menschenwürde und Freiheitsrechten weltweit. Daher gehört zu meinen Anliegen in den laufenden Verhandlungen, die Aktivitäten der EU-Grundrechtsagentur – zusätzlich – stärker nach außen zu orientieren, als Beitrag zu Europas Außenpolitik.

Zwar hat die Grundrechtsagentur schon bisher den Kampf gegen Antisemitismus aktiv unterstützt. Aber in den Dokumenten, die den Auftrag dieser Agentur definieren, ist dieses für Europa und die Welt so entscheidende Thema noch nicht so ausführlich und ausdrücklich berücksichtigt, wie ich es für richtig halten würde. Daher ist die klare und deutliche Verankerung des Kampfs gegen Antisemitismus in all seinen Formen ein weiterer Arbeitsschwerpunkt in den laufenden Verhandlungen.

7. Dezember 2020 Blog Berichterstatter, Freiheitsrechte, Fundamental Rights Agency, gegen Antisemitismus, Grundrechte, Grundrechtsagentur, Menschenwürde, ORF

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Bild: Lukas Mandl
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